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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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Für Transportleistungen der GMAPT Prozessfinanzierung & Transporte GmbH, Stand August 2026.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportleistungen der GMAPT Prozessfinanzierung & Transporte GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Ausführung der Leistung zustande. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Beladung, Sicherung und Entladung erfolgen durch den Auftragnehmer nach fachlichen Standards. Zusatzleistungen (Montage, Verpackung, Entsorgung) sind gesondert zu vereinbaren.

§ 4 Preise und Zahlung

Für Verbraucher gilt der vorab vereinbarte Fixpreis; die Zahlung erfolgt nach Zustellung. Für Unternehmer erfolgt die Abrechnung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inklusive.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Transportgut vollständig und richtig zu deklarieren (Art, Gewicht, Maße, Besonderheiten), Zufahrten und Zugänge zu ermöglichen sowie erforderliche Genehmigungen am Abhol- und Zustellort beizubringen. Mehraufwand durch unrichtige Angaben wird gesondert verrechnet.

§ 6 Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer haftet nach den zwingenden Bestimmungen des UGB bzw. der CMR. Es besteht eine Transportversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 1,2 Mio. Euro. Schäden sind bei Übernahme, spätestens jedoch binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Termine und Verzögerungen

Vereinbarte Termine werden nach bestem Wissen geplant. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung oder behördliche Anordnungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen; Schadenersatzansprüche daraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Stornierung

Verbraucher können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung können bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts verrechnet werden, sofern keine anderweitige Disposition möglich ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.